Allgemeine Geschäftsbedingungen von Helge Sidow, Sprech- und Kommunikationstraining
Helge Sidow, Varnbülerstraße 14, 71229 Leonberg
E-Mail: mail@helgesidow.de
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Helge Sidow
Teil I – Allgemeine Regelungen

§1 Geltungsbereich
(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) von mir, Helge Sidow, Sprech- und Kommunikationstraining,
- Newsletter/Mailings beziehen
- und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
- und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen
- und/oder Seminare/Veranstaltungen bei mir buchen
, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von mir vereinbart.
(2) Die Buchung aller von mir angebotenen Dienstleistungen erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kunde Unternehmer/in im Sinne des § 14 BGB ist und einen Vertrag mit mir ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner/ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit eingeht beziehungsweise meine Dienste dafür in Anspruch nimmt.
(3) Alle zwischen dem Kunden und mir im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit dem Kunden.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme meiner Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung meiner AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiere ich nicht. Dies gilt auch, wenn ich der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspreche.

§2 Vertragsgegenstand
(1) Ich biete meinen Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung von Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär. Die Coaching- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus meinen Angeboten.
(2) Ich erbringe für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Sprech- und Kommunikationstrainings. Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schulde ich auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann ich lediglich den Erfolg bestimmter Kommunikationsstrategien anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Ein diesbezüglicher Erfolg wird von mir nicht geschuldet.
(3) Bei meinen Angeboten und Leistungen steht immer die individuelle Beratung unternehmerischer Problemsituationen und potenzieller Lösungswege im Vordergrund. Ich bereite weder auf staatliche Abschlüsse irgendeiner Art vor, noch auf den Erwerb von Zertifikaten oder den Abschluss/Bestehen einer Prüfung. Etwaige Beratung und Austausch mit meinen Kunden erfolgt nur im Rahmen der Beantwortung individueller beruflicher oder unternehmerischer Problemstellungen. Eine Kontrolle meiner Beratungsdienstleistungen findet demgemäß nicht statt. Von mir gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Multimedia- und Plattforminhalte dienen ausschließlich der Vorbereitung und der Ergänzung meiner Beratungsdienstleistungen.
(4) In Bezug auf die Inhalte eines mit mir eingegangenen Coaching-, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht mir ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von mir unverzüglich erbringen.
(6) Der Zugang des Kunden zu täglichen Live-Sprechstunden und anderweitigem Live-Support findet werktäglich Montag-Freitag innerhalb meiner Geschäftszeiten statt.
(7) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr bin ich berechtigt, etwaige Live-Calls nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder dafür einen anderweitigen Termin zu bestimmen.

§3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung meiner Dienste/Dienstleistungen auf meiner Webseite, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit mir dar.
(2) Der Vertragsschluss zwischen mir und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), in Textform oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in Textform von mir zu erhalten.
(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen mir und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass ich das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichne.
(4) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehe ich von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Ich werde Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§4 Preise und Leistungserbringung
(1) Sämtliche Preisangaben von mir sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Meine Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(3) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit mir vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

§5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt mein Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch mich beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei mir vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei mir vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalte ich mir vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber mir in Verzug, bin ich berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ich werde die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§7 Erfüllung
(1) Ich werde die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Ich bin berechtigt, mich dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass ich bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulde.
(3) Bin ich gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch meinerseits unberührt.

§8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Unternehmers mir gegenüber zu gewährleisten. Ich behalte mir vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über mein Unternehmen und meine Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat bei Teilnahme an meinen Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten mir und den anderen Teilnehmern gegenüber zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb meiner Programme und Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, werde ich den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall bin ich sodann berechtigt, den Kunden von meinen Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Mein Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.

§9 Nutzungsrechte
(1) Ich habe an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von mir veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von mir nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von mir hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
(3) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu meinen Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte meiner Mitgliederplattformen an nicht von mir autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von mir im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von mir aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.
(4) Mit Nutzung meiner Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch mein Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
(5) Die Verletzung meiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie meiner Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
(6) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von mir auf meiner Webseite oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

§10 Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung
(1) Die Vergütung meiner Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.
(2) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines meiner angegebenen Konten überweisen oder mir eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung werde ich die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine mir erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(3) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.

§11 Haftung
(1) Ich hafte Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen hafte ich – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist meine Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Meine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen unberührt.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, mir ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt mich insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

§12 Widerrufsrecht
Ich gehe ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.

§13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für mich oberste Priorität. Ich informiere daher separat in meiner Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, meine Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme meiner Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch mein Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch mich widersprechen, müssen Sie mir dafür eine E-Mail zukommen lassen an: kontakt@helgesidow.de. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die ich Sie nicht mehr kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu meinen Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei mir.
(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei mir hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb meiner Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei mir hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 meiner Datenschutzbestimmung.

§14 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
(1) Sofern Sie die Teilnahme an Seminaren oder Veranstaltungen bei mir buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Ich bestätige Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.
(2) Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, mir den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
(3) Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei mir ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 35% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend bei mir) weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass mir kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.
(4) Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch mich gestellt werden.

§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen mir und dem Kunden sind die Gerichte in [Gerichtsstand einfügen]. Ich bin jedoch berechtigt, meine Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

§16 Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.
AGB - Stand: 16.12.2024 © - Vervielfältigung verboten.

Teil II – Besondere Bedingungen für die Teilnahme an meinen Coaching-Programmen, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings

§1 Netiquette
(1) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit meinem Unternehmen auch stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und meinen Mitarbeitern umzugehen.
(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen bin ich nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu meinen Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an meinen Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden mir gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.

§2 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, den von mir erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu meinen Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, ich habe einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich festangestellter Mitarbeiter des Kunden).
(2) Ich bin berechtigt, den Zugang zu meinen IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf meine IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, sonstwie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 bin ich berechtigt, den Account des Kunden zu meinen Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden mir gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche ich zivil- und strafrechtlich verfolgen lasse.

§3 Unzulässige Vervielfältigung geschützter Inhalte/Werke
(1) Jegliche ungenehmigte Vervielfältigung und/oder ungenehmigte öffentliche Zugänglichmachung von mir erstellter und dem Kunden zur Verfügung gestellter Inhalte (z.B.: Skripte, Templates, Schulungsunterlagen, Tabellen, Dateien, Datenbanken, Werbeanzeigen oder Ähnliches) zu gewerblichen Zwecken ist verboten.
(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung bin ich berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und aus wichtigem Grund aufzukündigen, unter sofortiger Entziehung überlassener Plattformzugänge.
(3) Im Fall der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Abs. 2 werde ich meine Vergütungsansprüche bis zum regulären Beendigungstermin dem Kunden im Wege des Schadensersatzes nach § 628 Abs. 1 BGB aufgeben.

§4 Akquise anderer Coaching-Teilnehmer
(1) Dem Kunden ist es im Einzelfall gestattet, andere Coaching-Teilnehmer aus meinen Programmen für eigene Aufträge zu akquirieren. Die systematisch angelegte Kundenakquise ist jedoch untersagt. Kein Coaching-Teilnehmer darf durch Akquise-Versuche des Kunden belästigt werden.
(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung bin ich nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an meinen Social Media - Gruppen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden mir gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.

§5 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während meiner Trainings und Live-Calls geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Ich bin berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu meinen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden mir gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.

§6 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung meiner Trainings- und Programmabläufe und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von mir zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Ich bin berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu meinen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden mir gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
Besondere Regelungen für die Teilnahme an meinen Coaching-Programmen, Mitgliederplattformen, Seminaren und Trainings - Stand: 16.12.2024 © - Vervielfältigung verboten.

Teil III – Besondere Bedingungen für die Buchung von Dienstleistungen als Profi-Sprecher, Moderator oder Speaker
© VDS | Exklusiv nur für VDS-Mitglieder. Nachahmung und Nachdruck verboten.

§1: Grundsätzlich gilt:
Mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über; jedoch ausschließlich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung des Sprechers / der Sprecherin für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z. B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Textform.

§2: Im Einzelnen:
(1) ALLGEMEIN
Die Verwertungsrechte für Sprachaufnahmen werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen. Sprachaufnahmen selbst können nicht erworben werden, denn Eigentum und Copyright werden nicht übertragen. Mit dem Verwertungsrecht wird die Lizenz erworben, die Sprachaufnahme für den angegebenen Zweck und Zeitraum zu verwenden. Werden die Aufnahmen - auch nur in Teilen - darüber hinaus für weitere Veröffentlichungen verwendet, wird ein entsprechendes Nachhonorar fällig, das gesondert verhandelt und vergütet wird.

(2) FERNSEH- UND HÖRFUNKBEITRÄGE
Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten. Maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.

(3) WERBELAYOUTS (FUNK-, TV- KINO- und Online-LAYOUTS)
Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layout-Stadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder im Internet ausgeliefert oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung bzw. Auslieferung ist zusätzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar fällig. Dasselbe gilt für jeden einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts.

(4) RECHTEÜBERTRAGUNG
Die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale des/der Sprechers/Sprecherin ist ausschließlich für den vereinbarten genau definierten Zweck und die konkrete Produktion erlaubt. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-Mining), Archivieren, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der Stimme), ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.

(5) REINE WERBESPOTS (FUNK-, TV-, KINO- und INTERNET-REINAUFNAHMEN)
Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots mittels des vereinbarten Mediums innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets (bei Internet auch der vereinbarten Auslieferungsanzahl bzw. des vereinbarten Mediabudgets), beschränkt auf die BRD für die Dauer von 3 (drei) Monaten. Das Verwertungsrecht gilt in der Regel ab Erstausstrahlung. Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Verwertungsrecht ab dem Aufnahmedatum.
Mit den Ausstrahlungsrechten für die Bundesrepublik Deutschland erhält der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Für Ausstrahlungen in Sendern, deren Sitz nicht in der BRD liegt, bzw. für jedes weitere Land (z. B. Österreich, Schweiz etc.), wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils für das entsprechende Medium fällig. Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Funk-, TV-, Kino- oder Onlinespots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Wechsel von einem zum anderen Medium, z. B., wenn aus einem Funkspot (oder Teilen daraus) ein Kinospot wird oder ein TV-Spot im Internet als Preroll verwendet wird.
Entsprechendes gilt für die Produktion und Ausstrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industriefilmen, Ladenfunk (POS), auf öffentlichen Veranstaltungen etc., wenn diese über ein anderes Medium - insbesondere im Internet - ausgestrahlt oder veröffentlicht werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind zusätzlich - abhängig von der Auflagenhöhe - gesonderte Verwertungshonorare fällig. Dies gilt auch für Streaming-Auslieferungen.
Eine besondere Stellung im Preisgefüge nehmen regelmäßig nur die Hörfunkspots für Lokalsender ein: Hier ist das Veröffentlichungshonorar günstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschränkt ist. Ein Lokalfunkspot deckt die Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzigen Lokalbereichs (eine einzelne Stadt / ein einzelner Landkreis) bzw. eine Region mit einem Einzugsgebiet von max. 1 Mio. Einwohner ab.

§3: Honorare
Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprechers / der Sprecherin, die jederzeit angefordert werden kann und in den Produktionsstudios zur Einsichtnahme bereitliegt.
Für den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber ersatzlos abgesagt wird, so berechne ich ein Ausfallhonorar. Die Höhe des Ausfallhonorars ist bei Absage
- bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin…………kostenfrei
- bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin…………30%
- weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin…………..100% des vereinbarten Honorars.
Kann der Sprecher / die Sprecherin einen verabredeten Produktionstermin aus von ihm / ihr nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt, deren Nachweis er / sie auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet er / sie nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.
Vom Sprecher / Von der Sprecherin zu vertretende Fehler (z. B. Aussprachefehler) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen ohne gesonderte Berechnung durchgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen wird dem Auftraggeber bei Korrekturen ein Honorar für eine Neuaufnahme berechnet.
Wurde eine Sprachaufnahme durch den persönlich anwesenden Auftraggeber oder durch eine von ihm beauftragte Person abgenommen, können nach dieser Abnahme keine Mängelrügen (wegen vom Sprecher / von der Sprecherin zu vertretender Fehler) mehr erhoben werden. In einem solchen Fall gilt eine Korrektur der ursprünglichen Aufnahme als neu zu honorierende Aufnahme.
Muss ein Text nach Abnahme aufgrund von Textänderungen neu aufgenommen werden, gilt dies ebenfalls als neu zu honorierende Aufnahme.

§4: Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprecher / der Sprecherin vor der ersten Ausstrahlung bzw. Nutzung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und/oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, mittels des ursprünglich vereinbarten oder eines anderen Mediums oder mit anderen Parametern (Zahl der Auslieferungen, Mediabudget, neues Sendegebiet, anderer Zeitraum) gesendet bzw. genutzt wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er diese dem Sprecher / der Sprecherin in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgemäß nach, so kann der Sprecher / die Sprecherin 10 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information fällig war (spätestens 10 Werktage ab Ausstrahlung bzw. Nutzung), und dem Tag, an dem der Sprecher / die Sprecherin von der Ausstrahlung bzw. Nutzung erfährt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungserteilung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt.

§5: Vertragsverletzung
Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich und/oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungs-zusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher / die Sprecherin zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.

§6: Haftung
Der Sprecher haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.

§7: Geltung der AGB
Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an den Sprecher / die Sprecherin als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers. Für die jeweiligen Layouts und/oder Verwertungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Definitionen & Konditionen der VDS-Gagenliste.

§8: Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Sprechers / der Sprecherin.

§9: Schlussbestimmung
Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Besondere Bedingungen für die Buchung von Dienstleistungen als Profi-Sprecher, Moderator oder Speaker
Stand: 16.12.2024 © VDS | Exklusiv nur für VDS-Mitglieder. Nachahmung und Nachdruck verboten.